Monatsinformation 03/2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Werbung für den Arbeitgeber auf dem privaten Pkw kann für Mitarbeiter
lukrativ erscheinen. Finanzrichter aus Münster urteilten nun, dass das hierfür
gezahlte Entgelt der Lohnsteuer unterliegt. Werbeflächenvermietungen
dürften demnach künftig unattraktiver sein.

 

Zu einer Verbesserung bei der steuerlichen Behandlung von Diensträdern
kommt es hingegen dank eines Schreibens der obersten Finanzbehörden. So
muss unter Umständen seit 1. Januar 2020 nur noch 0,25 % der unverbindlichen
Preisempfehlung versteuert werden. Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch
künftig noch mehr Arbeitnehmer in die Pedale treten und ihren Pkw
stattdessen stehen lassen.

 

2018 stand die neue Datenschutzverordnung im Blickpunkt. Auch wenn es
um die Thematik ruhiger geworden ist, darf man sie nicht auf die leichte
Schulter nehmen oder bestehende Pflichten ignorieren. Wer als Arbeitnehmer
Kundendaten missbraucht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

 

Das Thema Pflege ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre.
Zu begrüßen ist daher, dass der Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege
steigen soll.

 

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oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

 

Wir beraten Sie gerne.

 


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