Monatsinformation 02/2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum Jahreswechsel 2019/2020 traten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
umfangreiche Änderungen in Kraft. Einen Überblick hierzu erhalten
Sie in dieser Ausgabe.

 

In aller Munde ist die Ausgabepflicht von Kassenbelegen. Für Aufhorchen
sorgte nun eine Erklärung der Bundesregierung, dass auf die genannte Pflicht
verzichtet werden kann, sofern eine sog. sachliche Härte für den Steuerpflichtigen
vorliegt. Ob dem so ist, entscheidet das zuständige Finanzamt.

 

Viele haben ihren Geschenkgutschein von Heiligabend noch nicht eingelöst.
Beachten Sie bitte, dass ein fehlender Vermerk auf dem Gutschein, bis wann
dieser einzulösen ist, nicht dazu führt, dass jener zeitlebens einlösbar wäre. In
diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, die am Ende
des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde, beginnt.

 

Wenn auch Ihre Immobilie über eine alte Öl-Heizung verfügt, sollten Sie sich
Gedanken machen, diese gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere
Anlage auszutauschen. Neben dem Umweltaspekt gibt es einen spürbaren
Investitionszuschuss.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen
oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

 

Wir beraten Sie gerne.

 


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